Skonto
In Kürze
Skonto bezeichnet einen zeitabhängigen Preisnachlass bei vorzeitiger Zahlung. Er ist Bestandteil vertraglich vereinbarter Zahlungsbedingungen.
Definition
Skonto ist ein wirtschaftsrechtlicher Begriff zur Ausgestaltung von Zahlungsbedingungen im Geschäftsverkehr. Er bezeichnet einen prozentualen Abschlag vom Rechnungsbetrag bei fristgerechter oder sofortiger Zahlung. Skonto liegt vor, wenn ein Preisnachlass an die Einhaltung einer kurzen Zahlungsfrist rechtlich festgelegt ist. Voraussetzung ist eine klare Vereinbarung über Skontosatz, Frist und Berechnungsgrundlage des Abzugs. Der Abzug erfolgt nur bei tatsächlicher Zahlung innerhalb der vereinbarten Frist. Rechtsgrundlage ergibt sich aus den allgemeinen Regeln des Schuldrechts nach Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Skonto begründet keinen gesetzlichen Anspruch auf Preisnachlass ohne entsprechende Vereinbarung. Abzugrenzen ist Skonto vom sofort gewährten Rabatt ohne zeitliche Zahlungsbedingung. Skonto ist in der Praxis relevant für Liquiditätssteuerung, Rechnungsabwicklung und kaufmännische Kalkulation.