Sonderkündigungsschutz
In Kürze
Sonderkündigungsschutz schützt bestimmte Arbeitnehmergruppen vor Kündigungen unter verschärften Voraussetzungen. Er ergänzt den allgemeinen Kündigungsschutz durch besondere gesetzliche Hürden.
Definition
Sonderkündigungsschutz ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet gesetzlich angeordnete Kündigungsbeschränkungen für bestimmte Arbeitnehmergruppen außerhalb des allgemeinen Kündigungsschutzes. Sonderkündigungsschutz liegt vor, wenn Kündigungen nur eingeschränkt oder unter zusätzlichen formellen Voraussetzungen zulässig sind. Voraussetzung ist die Zugehörigkeit des Arbeitnehmers zu einer gesetzlich geschützten Personengruppe. Die Schutzwirkung knüpft objektiv an Status, Funktion oder besondere Lebenssituationen an. Die Kündigung kann von einer behördlichen Zustimmung abhängig sein oder nur außerordentlich erfolgen. Rechtsgrundlagen ergeben sich aus spezialgesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) und dem Mutterschutzgesetz (MuSchG). Sonderkündigungsschutz wirkt unabhängig von der Betriebsgröße oder der Dauer des Arbeitsverhältnisses. Er schließt die Anwendung des allgemeinen Kündigungsschutzes nicht aus, sondern ergänzt diesen systematisch. Eine Kündigung ohne Einhaltung der besonderen Voraussetzungen ist grundsätzlich unwirksam. Sonderkündigungsschutz begründet jedoch keinen absoluten Bestandsschutz des Arbeitsverhältnisses. Gegenüber dem allgemeinen Kündigungsschutz unterscheidet sich Sonderkündigungsschutz durch personengruppenbezogene und formalisierte Zugangshindernisse. In der arbeitsrechtlichen Praxis ist Sonderkündigungsschutz für die Wirksamkeitsprüfung arbeitgeberseitiger Kündigungen maßgeblich.