Sorgerecht
In Kürze
Sorgerecht bezeichnet die elterliche Verantwortung für Pflege, Erziehung und rechtliche Vertretung eines minderjährigen Kindes. Es umfasst persönliche und vermögensbezogene Entscheidungen für das Kind.
Definition
Sorgerecht ist ein familienrechtlicher Begriff. Er bezeichnet die gesetzlich zugewiesene Pflicht und Befugnis der Eltern zur umfassenden Sorge für ein minderjähriges Kind. Sorgerecht umfasst die Personensorge und die Vermögenssorge einschließlich gesetzlicher Vertretung und Aufenthaltsbestimmung. Es liegt vor, wenn Eltern rechtlich befugt sind, Angelegenheiten des Kindes verbindlich zu regeln. Die Ausübung des Sorgerechts richtet sich nach den §§ 1626 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ff. Grundsätzlich steht das Sorgerecht beiden Eltern gemeinsam zu, unabhängig von Trennung oder Scheidung. Eine abweichende Zuordnung setzt eine gerichtliche Entscheidung oder gesetzliche Sonderregelung voraus. Sorgerecht begründet keine uneingeschränkte Entscheidungsfreiheit, sondern ist am Kindeswohl auszurichten. Es ist vom Umgangsrecht als Recht auf persönlichen Kontakt zum Kind abzugrenzen. In der Praxis bestimmt das Sorgerecht die Zuständigkeit für zentrale Entscheidungen des kindlichen Lebens.