Sozialversicherungsnummer
In Kürze
Die Sozialversicherungsnummer dient der eindeutigen Identifikation versicherter Personen im Sozialversicherungssystem. Sie wird lebenslang vergeben und verwaltet.
Definition
Sozialversicherungsnummer ist ein sozialrechtlicher Begriff. Er bezeichnet ein personenbezogenes Identifikationsmerkmal zur eindeutigen Zuordnung in der gesetzlichen Sozialversicherung. Die Sozialversicherungsnummer wird von der Deutschen Rentenversicherung vergeben und dauerhaft geführt. Sie liegt vor, wenn eine Person erstmals sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist oder eine entsprechende Meldung erfolgt. Voraussetzung ist die Erfassung personenbezogener Daten zur Verwaltung von Beiträgen und Leistungsansprüchen. Rechtsgrundlage ist das Sozialgesetzbuch Sechstes Buch SGB VI in Verbindung mit dem Sozialgesetzbuch Viertes Buch SGB IV. Die Sozialversicherungsnummer begründet keinen eigenständigen Anspruch auf Sozialleistungen. Sie ist von der steuerlichen Identifikationsnummer mit abweichendem Verwendungszweck abzugrenzen. In der Praxis ermöglicht die Sozialversicherungsnummer die korrekte Abrechnung und Zuordnung sozialversicherungsrechtlicher Vorgänge.