Sprecherausschuss
In Kürze
Sprecherausschuss ist die gesetzliche Interessenvertretung leitender Angestellter im Unternehmen. Er sichert deren Beteiligung durch Informations- und Beratungsrechte.
Definition
Sprecherausschuss ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Der Sprecherausschuss bezeichnet das gewählte Vertretungsorgan der leitenden Angestellten eines Betriebs oder Unternehmens. Er nimmt kollektiv die beruflichen Interessen dieser Personengruppe gegenüber der Unternehmensleitung wahr. Ein Sprecherausschuss liegt vor, wenn regelmäßig mindestens zehn leitende Angestellte im Betrieb oder Unternehmen beschäftigt sind. Seine Bildung, Zusammensetzung und Aufgaben richten sich nach gesetzlichen Vorgaben und Wahlgrundsätzen. Die rechtliche Grundlage bildet das Sprecherausschussgesetz, ausgeschrieben Gesetz über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten, abgekürzt SprAuG. Der Sprecherausschuss verfügt ausschließlich über Unterrichtungs-, Anhörungs- und Beratungsrechte in personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Er begründet keine Mitbestimmungsrechte im Sinne verbindlicher Zustimmungstatbestände. Der Sprecherausschuss ist vom Betriebsrat abzugrenzen, da leitende Angestellte nicht dem Betriebsverfassungsrecht unterfallen. In der Praxis stellt der Sprecherausschuss ein institutionalisiertes Kommunikationsorgan zwischen Unternehmensleitung und leitenden Angestellten dar.