Ständige Fazilitäten
In Kürze
Ständige Fazilitäten bezeichnen geldpolitische Instrumente der Europäischen Zentralbank für kurzfristige Liquiditätssteuerung. Sie ermöglichen Kreditaufnahme oder Geldanlage über Nacht.
Definition
Ständige Fazilitäten sind ein geldpolitisches Instrument des Europäischen Systems der Zentralbanken. Ständige Fazilitäten bezeichnen ständig verfügbare Möglichkeiten für Kreditinstitute zur kurzfristigen Liquiditätsaufnahme oder -anlage bei der Zentralbank. Sie bestehen aus der Spitzenrefinanzierungsfazilität und der Einlagefazilität als komplementären Instrumenten. Ständige Fazilitäten liegen vor, wenn Geschäftsbanken eigeninitiativ Zentralbankgeld über Nacht aufnehmen oder überschüssige Liquidität anlegen. Voraussetzung ist die Erfüllung der geldpolitischen Zugangsbedingungen sowie gegebenenfalls die Stellung refinanzierungsfähiger Sicherheiten. Rechtsgrundlage ist Artikel 18 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank. Ständige Fazilitäten begründen keinen Anspruch auf eine bestimmte Zinshöhe außerhalb der festgelegten Konditionen. Sie sind von Offenmarktgeschäften abzugrenzen, da diese regelmäßig zeitlich befristet und volumenmäßig gesteuert werden. In der Praxis dienen Ständige Fazilitäten der Begrenzung kurzfristiger Zinsschwankungen am Geldmarkt.