Stalking
In Kürze
Stalking bezeichnet beharrliche Nachstellungen oder Belästigungen gegen den Willen einer Person. Das Verhalten kann die persönliche Sicherheit und Lebensgestaltung erheblich beeinträchtigen.
Definition
Stalking ist ein straf- und arbeitsrechtlicher Begriff. Stalking bezeichnet das wiederholte und beharrliche Verfolgen, Belästigen oder Nachstellen einer Person gegen deren erklärten oder erkennbaren Willen. Es erfasst Verhaltensweisen, die auf Kontaktaufnahme, Kontrolle oder Überwachung gerichtet sind. Stalking liegt vor, wenn das Verhalten geeignet ist, die Sicherheit oder Lebensgestaltung der betroffenen Person schwerwiegend zu beeinträchtigen. Voraussetzung ist eine fortgesetzte Handlung mit objektiver Eignung zur psychischen Belastung oder Einschüchterung. Rechtsgrundlage ist § 238 Strafgesetzbuch (StGB), ergänzt durch zivilrechtliche Schutzinstrumente. Stalking begründet keine bloße Unhöflichkeit oder sozial unerwünschte Annäherung ohne Beharrlichkeit. Es ist von Mobbing abzugrenzen, da dort gruppenbezogene Ausgrenzung und nicht Kontaktaufrechterhaltung im Vordergrund steht. In der Praxis ist Stalking regelmäßig Anlass für strafrechtliche Verfolgung sowie arbeitsrechtliche Schutz- und Sanktionsmaßnahmen.