Stammdaten
In Kürze
Stammdaten bezeichnen grundlegende, dauerhaft relevante Informationen zu Personen, Objekten oder Organisationen. Sie bilden eine stabile Basis für betriebliche Prozesse und Systeme.
Definition
Stammdaten ist ein betriebsorganisatorischer und datenschutzrechtlich relevanter Begriff. Stammdaten bezeichnen grundlegende, relativ unveränderliche Informationen zur Identifikation und Beschreibung von Personen, Objekten oder Organisationseinheiten. Sie dienen als strukturierte Basisdaten für laufende betriebliche, administrative oder sicherheitsbezogene Prozesse. Stammdaten liegen vor, wenn Daten unabhängig von einzelnen Vorgängen dauerhaft gespeichert und mehrfach genutzt werden. Voraussetzung ist ihre fortlaufende Aktualität und eindeutige Zuordenbarkeit innerhalb eines Datenbestands. Stammdaten können personenbezogene oder sachbezogene Inhalte umfassen und unterliegen bei Personenbezug den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung, abgekürzt DSGVO. Stammdaten begründen keinen eigenständigen Zweck der Datenverarbeitung ohne rechtliche Grundlage. Sie sind von Bewegungsdaten abzugrenzen, da diese einzelne Vorgänge oder Veränderungen abbilden. In der Praxis stellen Stammdaten eine zentrale Referenz für Personalverwaltung, Sicherheit, Abrechnung und Organisation dar.