Steuerklasse
In Kürze
Die Steuerklasse bestimmt den laufenden Lohnsteuerabzug bei nichtselbstständiger Arbeit. Sie richtet sich nach persönlichen Lebensverhältnissen.
Definition
Die Steuerklasse ist ein steuerrechtlicher Begriff. Die Steuerklasse bezeichnet ein lohnsteuerliches Zuordnungsmerkmal für Arbeitnehmer zur Berechnung des laufenden Steuerabzugs. Sie ordnet steuerpflichtige Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit bestimmten pauschalierten Abzugsmerkmalen zu. Die Steuerklasse wird anhand objektiver persönlicher Verhältnisse wie Familienstand, Beschäftigungsumfang und Mehrfachbeschäftigung festgelegt. Maßgeblich ist, dass ein Arbeitsverhältnis besteht und elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale hinterlegt sind. Die Steuerklasse beeinflusst die Höhe von Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer im Abrechnungsverfahren. Rechtsgrundlage ist § 38b Einkommensteuergesetz (EStG), der Anzahl und Anwendung der Steuerklassen regelt. Die Steuerklasse begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte steuerliche Gesamtbelastung im Veranlagungsverfahren. Sie ist von der Einkommensteuerveranlagung abzugrenzen, die erst nach Ablauf des Kalenderjahres erfolgt. In der Praxis dient die Steuerklasse der standardisierten und laufenden Erhebung von Abzugssteuern durch den Arbeitgeber.