Strafantrag
In Kürze
Strafantrag ist das formelle Verlangen nach strafrechtlicher Verfolgung einer Tat. Er ist bei bestimmten Delikten zwingende Verfahrensvoraussetzung.
Definition
Strafantrag ist ein strafprozessuales Instrument. Strafantrag bezeichnet das ausdrückliche Begehren einer antragsberechtigten Person auf strafrechtliche Verfolgung einer konkreten Tat. Er liegt vor, wenn der Wille zur Strafverfolgung gegenüber einer zuständigen Strafverfolgungsbehörde erklärt wird. Voraussetzung ist, dass es sich um ein gesetzlich bestimmtes Antragsdelikt handelt und der Antrag fristgerecht gestellt ist. Der Strafantrag muss sich auf eine bestimmte Tat und einen bestimmten Täter beziehen. Maßgeblich sind §§ 77 ff. Strafgesetzbuch (StGB) sowie § 158 Strafprozessordnung (StPO). Der Strafantrag begründet keinen Anspruch auf Verurteilung des Beschuldigten. Er ist von der Strafanzeige abzugrenzen, die keine Verfolgungsvoraussetzung darstellt. In der Praxis entscheidet der Strafantrag über die Zulässigkeit der Strafverfolgung bei antragsabhängigen Delikten.