Strategische Allianz
In Kürze
Strategische Allianz bezeichnet eine vertraglich organisierte Zusammenarbeit rechtlich selbstständiger Unternehmen. Sie dient der gemeinsamen Zielverfolgung in klar abgegrenzten Unternehmensbereichen.
Definition
Strategische Allianz ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Strategische Allianz bezeichnet die koordinierte Zusammenarbeit rechtlich und wirtschaftlich selbstständiger Unternehmen ohne Verlust eigener Rechtspersönlichkeit. Sie liegt vor, wenn Unternehmen bestimmte Funktionen, Ressourcen oder Aktivitäten langfristig gemeinsam nutzen oder abstimmen. Voraussetzung ist eine vertragliche Grundlage, die Ziele, Dauer und Kooperationsumfang verbindlich festlegt. Die beteiligten Unternehmen behalten ihre unternehmerische Entscheidungsautonomie und ihre arbeitsrechtliche Arbeitgeberstellung. Eine eigenständige Gesellschaft oder gemeinsame Oberorganisation wird im Rahmen der Strategischen Allianz nicht begründet. Gesetzliche Spezialregelungen bestehen nicht, maßgeblich sind allgemeine zivilrechtliche Vertragsgrundsätze. Die Strategische Allianz begründet keinen gemeinsamen Betrieb im arbeitsrechtlichen Sinn. Sie ist von Joint Ventures abzugrenzen, bei denen eine neue rechtliche Einheit entsteht. In der Praxis beeinflusst die Strategische Allianz Zuständigkeiten, Personalsteuerung und Mitbestimmungsfragen in kooperierenden Unternehmen.