Stundenabrechnung
In Kürze
Die Stundenabrechnung dokumentiert geleistete Arbeitszeiten als Grundlage der Entgeltabrechnung. Sie dient der systematischen Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitsleistung.
Definition
Stundenabrechnung ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Es beschreibt die systematische Erfassung tatsächlich geleisteter Arbeitszeiten eines Arbeitnehmers in zeitlicher Ordnung. Die Stundenabrechnung umfasst Beginn, Ende, Dauer sowie arbeitszeitrechtlich relevante Unterbrechungen der täglichen Arbeitsleistung. Sie liegt vor, wenn Arbeitszeiten vollständig, nachvollziehbar und periodenbezogen festgehalten sind. Die Stundenabrechnung dient der rechnerischen Ermittlung vergütungsrelevanter Zeitmengen für die Entgeltabrechnung. Sie stützt sich funktional auf § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) als Maßstab zulässiger Höchstarbeitszeiten. Die Stundenabrechnung bildet zudem eine Grundlage für die Kontrolle arbeitszeitrechtlicher Vorgaben und betrieblicher Sollzeiten. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Verwendung einer bestimmten Form der Stundenabrechnung besteht nicht. Sie ist von der laufenden Zeiterfassung abzugrenzen, da sie das abrechnungsbezogene Ergebnis darstellt. In der betrieblichen Praxis ermöglicht die Stundenabrechnung eine konsistente Zuordnung von Arbeitszeit zu Abrechnungszeiträumen.