Textform
In Kürze
Die Textform ermöglicht formwirksame Erklärungen ohne eigenhändige Unterschrift. Sie dient der Dokumentation und Identifizierbarkeit des Erklärenden.
Definition
Textform ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet eine gesetzlich geregelte Form der Abgabe empfangsbedürftiger Erklärungen im Rechtsverkehr. Textform liegt vor, wenn eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben ist. Zusätzlich muss die Person des Erklärenden eindeutig genannt und der Abschluss der Erklärung erkennbar sein. Eine eigenhändige Unterschrift ist nicht erforderlich, sofern die formalen Mindestanforderungen eingehalten werden. Rechtsgrundlage ist § 126b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), der Inhalt und Voraussetzungen normiert. Textform begründet keine strengere Formwirkung als gesetzlich ausdrücklich vorgesehen. Sie ist von der Schriftform abzugrenzen, die eine eigenhändige Namensunterschrift verlangt. Textform hat praktische Bedeutung bei gesetzlichen Informationspflichten und formgebundenen Erklärungen im Arbeitsverhältnis.