Tilgungsdarlehen
In Kürze
Ein Tilgungsdarlehen ist eine Darlehensform mit konstantem Tilgungsanteil und sinkender Gesamtbelastung. Die Zinslast verringert sich fortlaufend durch die abnehmende Restschuld.
Definition
Tilgungsdarlehen ist ein zivilrechtliches Finanzierungsinstrument. Es bezeichnet ein Darlehen mit festgelegtem, über die Laufzeit konstantem Tilgungsbetrag. Die Rückzahlung erfolgt durch periodische Leistungen, deren Tilgungsanteil gleichbleibt und deren Zinsanteil sinkt. Ein Tilgungsdarlehen liegt vor, wenn die Tilgungsrate rechnerisch unabhängig von der jeweiligen Restschuld bestimmt ist. Die Gesamtbelastung reduziert sich fortlaufend, da die Zinsberechnung auf einer abnehmenden Restschuld basiert. Rechtsgrundlage ist der Darlehensvertrag nach § 488 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), soweit keine spezialgesetzlichen Regelungen eingreifen. Tilgungsdarlehen begründet keinen eigenständigen Anspruch auf bestimmte Zinssätze oder Laufzeiten. Es ist vom Annuitätendarlehen abzugrenzen, bei dem die Gesamtleistung konstant bleibt und sich nur die Anteile verschieben. Tilgungsdarlehen wird in der Praxis zur planbaren, fortschreitenden Entschuldung bei Investitions- oder Immobilienfinanzierungen eingesetzt.