Transaktion
In Kürze
Eine Transaktion ist ein wirtschaftlicher Vorgang zwischen mindestens zwei Parteien. Dabei werden Güter, Forderungen oder Zahlungsmittel übertragen.
Definition
Transaktion ist ein wirtschaftswissenschaftlicher Begriff. Er bezeichnet den Austausch oder die Übertragung von Gütern, Forderungen oder Zahlungsmitteln zwischen Wirtschaftssubjekten. Eine Transaktion liegt vor, wenn mindestens zwei Parteien rechtlich oder wirtschaftlich zuordenbare Leistungen austauschen. Der Vorgang kann entgeltlich oder unentgeltlich ausgestaltet sein und einmalig oder wiederkehrend erfolgen. Inhaltlich umfasst eine Transaktion sowohl Leistungsvorgänge als auch reine Finanzbewegungen ohne Vermögensänderung. Maßgeblich ist die Veränderung von Verfügungsrechten an Wirtschaftsobjekten bei den beteiligten Subjekten. Transaktion wird funktional in Leistungs- und Finanztransaktionen unterschieden. Rechtsgrundlagen ergeben sich aus den jeweils zugrunde liegenden schuldrechtlichen oder gesetzlichen Regelungen. Transaktion begründet keinen eigenständigen Vertragstyp und keine automatische Gegenleistungspflicht. Sie ist von einer bloßen Vorbereitungshandlung ohne Vermögens- oder Rechtsänderung abzugrenzen. Transaktion ist in der Praxis zentral für Zahlungsverkehr, Handel, Buchführung und volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen.