Transfermaßnahmen
In Kürze
Transfermaßnahmen sind arbeitsmarktpolitische Instrumente zur Wiedereingliederung von Arbeitnehmern. Sie werden bei drohender Arbeitslosigkeit im Zusammenhang mit betrieblichen Veränderungen eingesetzt.
Definition
Transfermaßnahmen sind ein arbeitsrechtliches Instrument. Sie bezeichnen Maßnahmen zur Eingliederung von Arbeitnehmern in den Arbeitsmarkt mit finanzieller Beteiligung des Arbeitgebers. Transfermaßnahmen liegen vor, wenn Arbeitnehmer aufgrund von Betriebsänderungen oder nach Ausbildungsende von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Die Maßnahmen müssen auf die Verbesserung der Vermittlungschancen und beruflichen Integration gerichtet sein. Ihre Durchführung erfolgt regelmäßig während eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses oder im unmittelbaren Anschluss daran. Voraussetzung ist eine angemessene Kostenbeteiligung des Arbeitgebers an den Maßnahmekosten. Rechtsgrundlage ist § 110 Absatz 1 Satz 2 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III). Transfermaßnahmen begründen keinen Anspruch auf eine konkrete Anschlussbeschäftigung im gleichen Unternehmen. Sie sind von allgemeinen Weiterbildungsmaßnahmen ohne arbeitsmarktpolitische Zielrichtung abzugrenzen. Transfermaßnahmen sind in der Praxis relevant bei Restrukturierungen, Sozialplänen und der Vermeidung von Arbeitslosigkeit.