Umsatzerlöse
In Kürze
Umsatzerlöse erfassen die aus Lieferungen und Leistungen erzielten Einnahmen eines Unternehmens innerhalb eines abgeschlossenen Zeitraums. Sie dienen der periodischen Abbildung der betrieblichen Leistungsabgabe.
Definition
Umsatzerlöse ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Umsatzerlöse bezeichnen die aus Lieferungen und sonstigen Leistungen resultierenden Erträge eines Unternehmens. Umsatzerlöse liegen vor, wenn für einen abgeschlossenen Wirtschaftszeitraum entgeltliche Leistungen festgelegt und realisiert sind. Maßgeblich ist die Zuordnung der Erlöse zu der betrieblichen Tätigkeit des Unternehmens. Umsatzerlöse umfassen Erlösschmälerungen nicht und werden ohne enthaltene Umsatzsteuer ausgewiesen. Rechtsgrundlage ist § 277 Absatz 1 Handelsgesetzbuch (HGB), der Inhalt und Abgrenzung normativ bestimmt. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Erzielung bestimmter Umsatzerlöse besteht nicht. Von sonstigen betrieblichen Erträgen unterscheiden sich Umsatzerlöse durch den unmittelbaren Leistungsbezug. Die Erfassung erfolgt regelmäßig im Rahmen der Gewinn- und Verlustrechnung. Sie ermöglichen den Vergleich wirtschaftlicher Ergebnisse über mehrere Zeiträume hinweg.