Unternehmer
In Kürze
Unternehmer bezeichnet eine rechtlich verantwortliche Person oder Einheit, die am Markt selbständig tätig ist. Maßgeblich ist das Handeln im Rahmen eigener wirtschaftlicher Verantwortung.
Definition
Unternehmer ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft mit selbständiger wirtschaftlicher Betätigung. Unternehmer handelt, wenn Rechtsgeschäfte planmäßig und dauerhaft im Rahmen einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit vorgenommen werden. Maßgeblich ist die rechtliche Verantwortung für Organisation, Leitung und wirtschaftliches Risiko des Unternehmens. Unternehmer ist unabhängig von der gewählten Rechtsform Träger der unternehmerischen Entscheidungs- und Haftungsverantwortung. Die rechtliche Grundlage ergibt sich aus § 14 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch, abgekürzt BGB. Unternehmer nimmt im Arbeitsrecht regelmäßig die Stellung des Arbeitgebers ein. Eine gesetzliche Gleichsetzung von Unternehmer und Arbeitgeber besteht jedoch nicht zwingend. Unternehmer ist von bloßen leitenden Angestellten ohne unternehmerische Gesamtverantwortung abzugrenzen. In der Praxis ist Unternehmer insbesondere Ansprechpartner für betriebsverfassungsrechtliche Beteiligungsrechte in wirtschaftlichen Angelegenheiten.