Untreue
In Kürze
Untreue ist ein Vermögensdelikt mit besonderer Pflichtenstellung des Täters. Sie erfasst pflichtwidrige Vermögensverfügungen oder Pflichtverletzungen mit Schaden.
Definition
Untreue ist ein strafrechtlicher Begriff. Untreue bezeichnet die vorsätzliche Verletzung einer Vermögensbetreuungspflicht mit Eintritt eines Vermögensschadens beim Pflichtinhaber. Sie liegt vor, wenn der Täter eine eingeräumte Befugnis missbraucht oder eine bestehende Betreuungspflicht verletzt. Die Pflicht zur Vermögensbetreuung muss sich aus Gesetz, behördlichem Auftrag, Rechtsgeschäft oder Treueverhältnis ergeben. Ein Vermögensschaden liegt vor, wenn die Vermögenslage objektiv nachteilig verändert wird. Rechtsgrundlage ist § 266 des Strafgesetzbuches (StGB), der Missbrauchs- und Treuebruchstatbestand unterscheidet. Nach § 266 StGB genügt bedingter Vorsatz hinsichtlich Pflichtverletzung und Vermögensnachteil. Die Untreue begründet keine Strafbarkeit bei bloßer Pflichtwidrigkeit ohne Vermögensschaden. Sie ist von Betrug abzugrenzen, da keine Täuschungshandlung gegenüber dem Geschädigten erforderlich ist. In der Praxis betrifft Untreue häufig Organmitglieder oder Entscheidungsträger mit eigenständiger Vermögensdispositionsbefugnis.