Urabstimmung
In Kürze
Die Urabstimmung ist ein innergewerkschaftliches Entscheidungsverfahren über Arbeitskampfmaßnahmen. Sie dient der verbindlichen Willensbildung der betroffenen Mitglieder.
Definition
Urabstimmung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Urabstimmung bezeichnet eine formalisierte Abstimmung unter den Mitgliedern einer Gewerkschaft über Beginn oder Beendigung eines Arbeitskampfes. Sie liegt vor, wenn die betroffenen Gewerkschaftsmitglieder geheim und frei über ihre Streikbereitschaft entscheiden. Maßgeblich ist, dass Durchführung, Stimmrecht und erforderliches Quorum satzungsrechtlich verbindlich festgelegt sind. Die Entscheidung bezieht sich regelmäßig auf tarifliche Forderungen nach gescheiterten Tarifverhandlungen. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung der Urabstimmung besteht nicht. Die Urabstimmung ist vom Warnstreik abzugrenzen, der typischerweise ohne vorherige Mitgliederbefragung erfolgt. In der Praxis dient die Urabstimmung der innerverbandlichen Legitimation weitreichender Arbeitskampfmaßnahmen.