Valuta
In Kürze
Die Valuta bezeichnet den Zeitpunkt der wertmäßigen Wirksamkeit einer Zahlung. Sie bestimmt, ab wann ein Betrag zins- und verfügungsrelevant ist.
Definition
Valuta ist ein finanzrechtlicher Begriff. Er bezeichnet den Zeitpunkt, zu dem ein Geldbetrag wertmäßig einem Konto gutgeschrieben oder belastet wird. Die Valuta bestimmt, ab wann ein Betrag für Zinsberechnung und Verfügbarkeit maßgeblich ist. Sie liegt vor, wenn eine Buchung mit einem festgelegten Wertstellungsdatum versehen ist. Maßgeblich ist nicht das Buchungsdatum, sondern der Zeitpunkt der wirtschaftlichen Wirkung. Die Valuta kann vor, nach oder gleich dem Buchungsdatum liegen, abhängig vom Zahlungsvorgang. Rechtsgrundlage ist das Zahlungsdiensterecht, insbesondere die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Bürgerliches Gesetzbuch – BGB) zum Zahlungsverkehr. Die Valuta begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte Buchungsdauer oder Bearbeitungszeit. Sie ist vom Buchungsdatum abzugrenzen, das lediglich den technischen Erfassungstag bezeichnet. In der Praxis steuert die Valuta die Liquiditätsplanung sowie die zinsmäßige Bewertung von Zahlungsströmen.