Venture Capital
In Kürze
Venture Capital bezeichnet die zeitlich befristete Bereitstellung von Beteiligungskapital für junge, nicht börsennotierte Unternehmen. Ziel ist die Finanzierung von Wachstum unter Übernahme eines erhöhten wirtschaftlichen Risikos.
Definition
Venture Capital ist ein finanzierungsrechtliches Instrument. Es bezeichnet die Bereitstellung von haftendem Eigenkapital oder eigenkapitalähnlichen Mitteln an junge Unternehmen. Die Kapitalüberlassung erfolgt regelmäßig durch spezialisierte Beteiligungsgesellschaften mit zeitlich begrenztem Investitionshorizont. Venture Capital liegt vor, wenn das Kapital ohne feste Rückzahlungsverpflichtung und ohne laufende Verzinsung bereitgestellt ist. Voraussetzung ist eine Beteiligung am Unternehmenserfolg sowie die Übernahme des vollständigen Verlustrisikos durch den Kapitalgeber. Die Finanzierung richtet sich an nicht börsennotierte Unternehmen mit hohem Wachstumspotenzial und begrenzter Anfangsertragskraft. Die rechtliche Ausgestaltung erfolgt überwiegend schuldrechtlich durch Beteiligungs- und Gesellschaftervereinbarungen. Venture Capital ist funktional dem Bereich des Private Equity zuzuordnen. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Kapitalbereitstellung oder -gewährung besteht nicht. Vom klassischen Bankkredit ist Venture Capital dadurch abgegrenzt, dass keine Sicherheiten und keine Rückzahlungspflicht bestehen. In der Praxis dient Venture Capital der Wachstumsfinanzierung und strategischen Entwicklung junger Unternehmen.