Verband
In Kürze
Verband bezeichnet eine organisierte Vereinigung zur gemeinsamen Interessenvertretung ihrer Mitglieder. Er tritt reported regelmäßig als privatrechtlich strukturierter Zusammenschluss auf.
Definition
Verband ist ein arbeitsrechtlich relevanter Begriff. Er bezeichnet eine auf Dauer angelegte Vereinigung natürlicher oder juristischer Personen zur Förderung gemeinsamer Interessen. Ein Verband liegt vor, wenn eine freiwillige Mitgliedschaft, eine satzungsmäßige Organisation und ein gemeinsamer Zweck festgelegt sind. Der Verband verfolgt insbesondere wirtschaftliche, soziale, berufliche oder kulturelle Zielsetzungen seiner Mitglieder. Die rechtliche Einordnung des Verbands erfolgt regelmäßig nach den Vorschriften des Vereinsrechts gemäß §§ 21 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Der Verband kann als rechtsfähiger oder nicht rechtsfähiger Verein organisiert sein. Ein Verband ist keine staatliche Körperschaft und unterliegt keiner Pflichtmitgliedschaft. Vom Verein ist der Verband dadurch abgegrenzt, dass er primär der kollektiven Interessenvertretung mehrerer Mitglieder oder Untergliederungen dient. Der Verband begründet keinen Anspruch auf hoheitliche Befugnisse oder Weisungsrechte gegenüber Mitgliedern. In der Praxis treten Verbände häufig als Tarifvertragsparteien oder Interessenvertretungen im Arbeitsleben auf.