Verbrauchsgüter
In Kürze
Verbrauchsgüter sind Güter, die durch ihre Nutzung verbraucht werden. Sie dienen privaten Haushalten oder Produktionsprozessen.
Definition
Verbrauchsgüter ist ein wirtschaftsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet Güter, die bei bestimmungsgemäßer Verwendung vollständig oder weitgehend aufgezehrt werden. Verbrauchsgüter unterscheiden sich dadurch von langlebigen Gütern mit mehrfacher Nutzungsmöglichkeit. Sie liegen vor, wenn das Gut nach einmaliger oder kurzfristiger Nutzung wirtschaftlich nicht weiter verwendbar ist. Die Einordnung erfolgt unabhängig davon, ob die Nutzung im privaten Verbrauch oder im Produktionsprozess erfolgt. Verbrauchsgüter können sowohl Konsumgüter als auch Produktionsmittel im Rahmen betrieblicher Wertschöpfung sein. Rechtsgrundlage im statistischen und wirtschaftlichen Kontext ist insbesondere die amtliche Wirtschafts- und Preisstatistik. Verbrauchsgüter begründen keinen eigenständigen schuldrechtlichen Vertragstyp. Sie sind von Gebrauchsgütern abzugrenzen, die über einen längeren Zeitraum mehrfach genutzt werden können. In der Praxis sind Verbrauchsgüter maßgeblich für Kostenrechnung, Preisstatistik und die Ermittlung von Verbraucherpreisindizes.