Verdeckte Gewinnausschüttung
In Kürze
Die Verdeckte Gewinnausschüttung beschreibt steuerlich relevante Vermögensverschiebungen zwischen Kapitalgesellschaft und Gesellschafter. Sie wirkt sich auf die steuerliche Gewinnermittlung aus, ohne offen als Ausschüttung zu erscheinen.
Definition
Die Verdeckte Gewinnausschüttung ist ein steuerrechtliches Instrument. Sie bezeichnet eine durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasste Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung bei Kapitalgesellschaften. Die Verdeckte Gewinnausschüttung liegt vor, wenn ein Vorteil außerhalb gesellschaftsrechtlicher Gewinnverteilungsbeschlüsse gewährt wird. Voraussetzung ist, dass ein ordentlicher Geschäftsleiter diesen Vorteil einem fremden Dritten nicht eingeräumt hätte. Die steuerliche Beurteilung knüpft an die objektive Abweichung vom Fremdvergleichsgrundsatz an. Rechtsgrundlage ist § 8 Absatz 3 Satz 2 Körperschaftsteuergesetz (KStG). Die Verdeckte Gewinnausschüttung begründet keinen eigenständigen zivilrechtlichen Anspruch des Gesellschafters. Sie ist von der offenen Gewinnausschüttung durch fehlenden Gewinnverteilungsbeschluss abzugrenzen. In der Praxis beeinflusst die Verdeckte Gewinnausschüttung die steuerliche Gewinnkorrektur bei Kapitalgesellschaften.