Verfügungsgeschäft
In Kürze
Das Verfügungsgeschäft regelt die unmittelbare Veränderung bestehender Rechte. Es wirkt unabhängig vom zugrunde liegenden Verpflichtungsverhältnis.
Definition
Das Verfügungsgeschäft ist ein rechtlicher Begriff. Es bezeichnet ein Rechtsgeschäft, durch das ein bestehendes Recht unmittelbar übertragen, belastet, aufgehoben oder inhaltlich geändert wird. Das Verfügungsgeschäft bewirkt die dingliche Rechtsänderung selbst und nicht lediglich eine Leistungspflicht. Es liegt vor, wenn eine Rechtsposition objektiv verändert wird, ohne dass weitere Vollzugshandlungen erforderlich sind. Voraussetzung ist, dass der Verfügende verfügungsbefugt oder hierzu wirksam ermächtigt ist. Weiterhin dürfen keine gesetzlichen oder gerichtlichen Verfügungsbeschränkungen entgegenstehen. Maßgebliche Rechtsgrundlagen sind insbesondere § 929 Bürgerliches Gesetzbuch BGB sowie §§ 873, 925 BGB. Das Verfügungsgeschäft begründet keinen schuldrechtlichen Anspruch auf die zugrunde liegende Leistung. Es ist vom Verpflichtungsgeschäft abzugrenzen, das lediglich eine Pflicht zur Rechtsübertragung begründet. In der Praxis bestimmt das Verfügungsgeschäft den Zeitpunkt und die Wirksamkeit des Übergangs dinglicher Rechtspositionen.