Verkehrssicherungspflicht
In Kürze
Verkehrssicherungspflicht verpflichtet zur Absicherung vorhersehbarer Gefahrenquellen im Arbeitsumfeld. Sie begrenzt Haftungsrisiken durch organisatorische und tatsächliche Schutzmaßnahmen.
Definition
Verkehrssicherungspflicht ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Verkehrssicherungspflicht bezeichnet die Pflicht, beherrschbare Gefahrenquellen im betrieblichen Verantwortungsbereich angemessen abzusichern. Sie besteht, wenn Arbeitsmittel, Betriebsräume oder Abläufe objektiv geeignet sind, Rechtsgüter Dritter zu gefährden. Maßgeblich ist, ob vorhersehbare Gefahren bei bestimmungsgemäßer Nutzung mit zumutbarem Aufwand vermieden werden können. Die Pflicht trifft denjenigen, der die Gefahrenquelle schafft, unterhält oder organisatorisch beherrscht. Rechtsgrundlage ist insbesondere § 823 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Ergänzend konkretisieren öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzvorschriften Umfang und Inhalt der Verkehrssicherungspflicht. Eine lückenlose Gefahrlosigkeit aller denkbaren Schadensverläufe ist rechtlich nicht geschuldet. Verkehrssicherungspflicht ist von der Gefährdungshaftung abzugrenzen, da sie ein pflichtwidriges Unterlassen voraussetzt. In der Praxis bestimmt Verkehrssicherungspflicht den Sorgfaltsmaßstab für Haftungsfragen bei Arbeitsunfällen und betrieblichen Schadensereignissen.