Verpflegungsmehraufwand
In Kürze
Verpflegungsmehraufwand erfasst pauschale Mehrkosten bei beruflicher Auswärtstätigkeit. Er wird unabhängig vom tatsächlichen Aufwand steuerlich berücksichtigt.
Definition
Verpflegungsmehraufwand ist ein steuerrechtlicher Begriff. Verpflegungsmehraufwand bezeichnet pauschalierte Mehrkosten für Verpflegung infolge beruflich veranlasster Abwesenheit von Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Er liegt vor, wenn eine auswärtige Tätigkeit mit gesetzlich festgelegter Mindestabwesenheit durchgeführt wird. Maßgeblich ist allein die Dauer der Abwesenheit, nicht der individuell entstandene Verpflegungsaufwand. Die steuerliche Berücksichtigung erfolgt ausschließlich über gesetzlich bestimmte Pauschbeträge ohne Einzelnachweis. Rechtsgrundlage ist § 9 Absatz 4a Einkommensteuergesetz (EStG). Verpflegungsmehraufwand kann vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt oder vom Arbeitnehmer als Werbungskosten geltend gemacht werden. Eine Erstattung tatsächlicher Verpflegungskosten ist gesetzlich ausgeschlossen. Der Anspruch entfällt anteilig, soweit unentgeltliche Mahlzeiten zur Verfügung gestellt werden. Verpflegungsmehraufwand ist von sonstigen Reisekosten wie Fahrt- oder Übernachtungskosten abzugrenzen. In der Praxis standardisiert Verpflegungsmehraufwand die steuerliche Behandlung beruflich bedingter Verpflegungsausgaben.