Videoüberwachung
In Kürze
Videoüberwachung bezeichnet den Einsatz von Kameras zur Beobachtung betrieblicher Bereiche. Sie betrifft die Erfassung personenbezogener Bilddaten von Beschäftigten.
Definition
Videoüberwachung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur optisch elektronischen Beobachtung betrieblicher Bereiche durch den Arbeitgeber. Videoüberwachung bezeichnet die Erfassung und Verarbeitung von Bilddaten zur Kontrolle betrieblicher Abläufe oder Sicherungszwecke. Sie liegt vor, wenn Kameras dauerhaft oder anlassbezogen installiert sind und Beschäftigte dabei identifizierbar erfasst werden. Voraussetzung ist, dass ein legitimer Zweck festgelegt ist und die Maßnahme erforderlich sowie verhältnismäßig ausgestaltet wird. Rechtsgrundlage bildet § 26 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) für Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext. In mitbestimmten Betrieben ist zusätzlich § 87 Absatz 1 Nummer 6 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) einschlägig. Videoüberwachung begründet keine generelle Leistungs oder Verhaltenskontrolle ohne konkreten Zweck im Arbeitsverhältnis. Abzugrenzen ist Videoüberwachung von rein organisatorischen Maßnahmen ohne technische Aufzeichnung personenbezogener Bilddaten. In der Praxis betrifft sie insbesondere Fragen des Datenschutzes, der Mitbestimmung und der Beweisverwertung.