Wandelanleihe
In Kürze
Die Wandelanleihe verbindet Fremdkapital mit einem festgelegten Umtauschrecht in Eigenkapital. Sie gewährt dem Inhaber Zinsansprüche und ein strukturiertes Recht zur Aktienwandlung.
Definition
Wandelanleihe ist ein Begriff. Er bezeichnet eine von einer Aktiengesellschaft ausgegebene Schuldverschreibung mit fest integrierter Umtauschmöglichkeit in Aktien. Die Wandelanleihe gewährt dem Gläubiger Zinsansprüche sowie ein schuldrechtlich fixiertes Wandlungsrecht. Dieses Instrument liegt vor, wenn Wandlungsverhältnis, Wandlungsfrist und gegebenenfalls Zuzahlung objektiv bestimmt sind. Das Wandlungsrecht ist als Gestaltungsrecht ausgestaltet und kann innerhalb definierter Zeiträume ausgeübt werden. Bei Ausübung der Wandlung erlischt der Rückzahlungsanspruch auf den Nennbetrag der Schuldverschreibung vollständig. Die Wandelanleihe unterliegt den Vorgaben des Aktiengesetzes (AktG), insbesondere § 221 AktG. Eine Rückzahlung in Geld erfolgt ausschließlich, sofern das Wandlungsrecht nicht wahrgenommen wird. Die Wandelanleihe begründet keine Verpflichtung zur späteren Kapitalerhöhung durch tatsächliche Aktienausgabe. Sie ist von Optionsanleihen abzugrenzen, bei denen Anleihe und Bezugsrecht rechtlich getrennt bestehen. In der Unternehmenspraxis dient die Wandelanleihe der strukturierten Kapitalbeschaffung mit kombinierter Fremd- und Eigenkapitalwirkung.