Werkstudentenvertrag
In Kürze
Ein Werkstudentenvertrag ist ein Arbeitsvertrag mit einem immatrikulierten Studierenden, der neben dem Studium in abhängiger Beschäftigung arbeitet. Er verbindet arbeitsrechtliche Regelungen mit besonderen sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen.
Definition
Werkstudentenvertrag bezeichnet eine besondere Ausgestaltung des Arbeitsvertrags. Er wird zwischen einem Arbeitgeber und einem Studierenden geschlossen, der während seines Studiums als Werkstudent tätig ist. Voraussetzung ist eine bestehende Immatrikulation an einer Hochschule sowie das Fehlen einer abgeschlossenen Abschlussprüfung. Der Vertrag setzt voraus, dass das Studium zeitlich im Vordergrund steht. Regelmäßig darf die Arbeitszeit während der Vorlesungszeit 20 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Sozialversicherungsrechtlich greift das sogenannte Werkstudentenprivileg. Danach besteht Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, während Rentenversicherungspflicht besteht. Der Werkstudentenvertrag begründet ein vollwertiges Arbeitsverhältnis mit Anspruch auf Vergütung, Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Inhaltlich entspricht er einem regulären Arbeitsvertrag, ergänzt um Regelungen zum Studierendenstatus und dessen Wegfall. Der Vertrag endet häufig befristet oder mit dem Verlust des Studentenstatus. Rechtsgrundlagen ergeben sich insbesondere aus dem allgemeinen Arbeitsrecht sowie aus § 6 Absatz 1 Nummer 3 SGB V und § 27 Absatz 4 Nummer 2 SGB III. In der Praxis dient der Werkstudentenvertrag der Verbindung von akademischer Ausbildung und beruflicher Praxiserfahrung.