Wiedereinstellung
In Kürze
Wiedereinstellung bezeichnet die erneute Begründung eines zuvor beendeten Arbeitsverhältnisses. Sie setzt eine rechtliche Unterbrechung und einen neuen Vertragsschluss voraus.
Definition
Wiedereinstellung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Wiedereinstellung bezeichnet die erneute Begründung eines zuvor rechtlich beendeten Arbeitsverhältnisses zwischen denselben Vertragsparteien. Wiedereinstellung liegt vor, wenn das frühere Arbeitsverhältnis wirksam geendet hat und anschließend ein neuer Arbeitsvertrag abgeschlossen ist. Erforderlich ist eine zeitliche Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses, die rechtlich nicht nur vorübergehend ausgestaltet ist. Der Anspruch auf Wiedereinstellung kann als Nebenpflicht aus dem früheren Arbeitsverhältnis entstehen, wenn nach dessen Beendigung maßgebliche Umstände entfallen. Rechtsgrundlage ist der Grundsatz von Treu und Glauben gemäß § 242 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Wiedereinstellung begründet keinen Fortbestand des früheren Arbeitsverhältnisses, sondern einen Anspruch auf erneuten Vertragsschluss. Sie ist von der vorläufigen Weiterbeschäftigung abzugrenzen, bei der das Arbeitsverhältnis rechtlich nicht beendet ist. In der Praxis ist Wiedereinstellung insbesondere nach wirksamer Kündigung relevant, wenn der Kündigungsgrund nachträglich wegfällt.