Wirtschaftsjahr
In Kürze
Das Wirtschaftsjahr bezeichnet einen festgelegten Zeitraum zur Gewinnermittlung und Rechnungslegung. Es dient der zeitlichen Zuordnung betrieblicher Ergebnisse.
Definition
Wirtschaftsjahr ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Wirtschaftsjahr bezeichnet den zeitlich abgegrenzten Zeitraum, für den ein Unternehmen seine wirtschaftlichen Ergebnisse rechnerisch ermittelt. Es umfasst regelmäßig zwölf zusammenhängende Monate und endet mit einem festgelegten Bilanzstichtag. Wirtschaftsjahr liegt vor, wenn Erträge und Aufwendungen diesem Zeitraum eindeutig zugeordnet und bilanziell abgeschlossen sind. Voraussetzung ist eine rechtlich zulässige Festlegung des Zeitraums nach handelsrechtlichen oder steuerrechtlichen Vorgaben. Die maßgebliche Grundlage ergibt sich aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) und dem Einkommensteuergesetz (EStG), insbesondere § 242 HGB und § 4a EStG. Wirtschaftsjahr begründet keinen eigenständigen arbeitsrechtlichen Anspruch der Beschäftigten. Es ist vom Kalenderjahr abzugrenzen, das unabhängig von betrieblicher Rechnungslegung zeitlich festgelegt ist. In der arbeitsrechtlichen Praxis bildet das Wirtschaftsjahr häufig den Bezugsrahmen für wirtschaftliche Kennzahlen und unternehmensbezogene Planungen.