Wochenarbeitszeit
In Kürze
Die Wochenarbeitszeit bezeichnet den zeitlichen Umfang der Arbeitsleistung innerhalb einer Woche. Sie ist zentraler Bezugspunkt arbeitszeitrechtlicher Regelungen.
Definition
Wochenarbeitszeit ist ein arbeitszeitrechtlicher Begriff. Wochenarbeitszeit bezeichnet die regelmäßig oder durchschnittlich innerhalb einer Kalenderwoche zu erbringende Arbeitszeit eines Arbeitnehmers. Sie bildet die rechnerische Summe der vertraglich, tariflich oder gesetzlich vorgesehenen Arbeitsstunden. Wochenarbeitszeit liegt vor, wenn Arbeitszeiten über mehrere Werktage einer Woche zeitlich zusammengefasst sind. Voraussetzung ist eine verbindliche Festlegung durch Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder betriebliche Regelung. Die rechtliche Begrenzung ergibt sich aus dem Arbeitszeitgesetz (Arbeitszeitgesetz – ArbZG), insbesondere § 3 ArbZG. Die Wochenarbeitszeit begründet keine eigenständige Verpflichtung zur Verteilung der Arbeitszeit auf bestimmte Wochentage. Sie ist von der täglichen Arbeitszeit abzugrenzen, die einzelne Arbeitstage isoliert betrachtet. In der arbeitsrechtlichen Praxis dient die Wochenarbeitszeit als maßgebliche Bezugsgröße für Vollzeit, Teilzeit und Mehrarbeit.