Zahlungsverkehr
In Kürze
Zahlungsverkehr bezeichnet die Gesamtheit organisierter Zahlungsvorgänge zwischen Wirtschaftssubjekten. Er umfasst baren und unbaren Geldtransfer zur Erfüllung von Geldschulden.
Definition
Zahlungsverkehr ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Zahlungsverkehr bezeichnet die Gesamtheit aller Verfahren zur Übertragung von Geldmitteln zwischen Schuldnern und Gläubigern. Er erfasst sämtliche Zahlungsvorgänge zur Erfüllung von Geldschulden innerhalb eines Wirtschaftsraums. Zahlungsverkehr liegt vor, wenn ein Zahlungsvorgang bar, halbbargeldlos oder bargeldlos abgewickelt wird. Voraussetzung ist die Nutzung anerkannter Zahlungsmittel sowie eine technisch oder institutionell vermittelte Abwicklung. Die rechtliche Ausgestaltung richtet sich nach zivilrechtlichen Grundsätzen und aufsichtsrechtlichen Vorgaben. Zahlungsverkehr begründet keinen eigenständigen Anspruch auf eine bestimmte Zahlungsart. Der Begriff ist von der einzelnen Zahlungshandlung als isoliertem Erfüllungsakt abzugrenzen. In der Praxis bildet Zahlungsverkehr die Grundlage für die Abwicklung von Entgeltzahlungen und sonstigen Geldleistungen.