Zahlungsziel
In Kürze
Zahlungsziel bezeichnet die festgelegte Frist zur Erfüllung einer Geldschuld. Es verschiebt den Zeitpunkt der Fälligkeit einer Zahlung.
Definition
Zahlungsziel ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Zahlungsziel bezeichnet die kalendermäßig oder fristbezogen festgelegte Zeitspanne bis zur Erfüllung einer Geldschuld. Es bestimmt den spätesten Zeitpunkt, zu dem eine geschuldete Zahlung wirksam zu leisten ist. Zahlungsziel liegt vor, wenn der Fälligkeitstermin vertraglich oder einseitig verbindlich festgelegt ist. Voraussetzung ist das Bestehen einer wirksamen Geldforderung aus einem Austauschverhältnis oder Entgeltanspruch. Ohne besondere Vereinbarung ist die Leistung gemäß § 271 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sofort fällig. Ein Zahlungsziel begründet keine Pflicht zur Gewährung eines Zahlungsaufschubs über die vereinbarte Frist hinaus. Der Begriff ist von der Zahlungsfrist als rein rechnerischem Endtermin abzugrenzen. In der Praxis steuert Zahlungsziel den Eintritt der Fälligkeit und den Beginn möglicher Verzugsfolgen.