Zeitausgleich
In Kürze
Zeitausgleich beschreibt den Abbau von geleisteter Mehrarbeit durch entsprechende Freizeit. Er ersetzt die finanzielle Vergütung von Überstunden.
Definition
Zeitausgleich ist ein arbeitszeitrechtliches Instrument, das Mehrarbeit zeitlich und nicht finanziell kompensiert. Er bezeichnet die Gewährung zusammenhängender oder verteilter Freizeit zum Ausgleich geleisteter Arbeitsstunden. Zeitausgleich setzt voraus, dass Mehrarbeit über die geschuldete regelmäßige Arbeitszeit objektiv angefallen ist. Die Inanspruchnahme erfolgt auf Grundlage arbeitsvertraglicher, tariflicher oder betrieblicher Festlegungen. Zeitausgleich erfordert regelmäßig eine dokumentierte Arbeitszeiterfassung mit nachweisbarem Zeitguthaben. Rechtsgrundlage bildet das Arbeitszeitgesetz, abgekürzt ArbZG, insbesondere § 3 ArbZG. Ein Anspruch auf Zeitausgleich besteht nicht ohne entsprechende kollektiv- oder individualrechtliche Grundlage. Abzugrenzen ist Zeitausgleich vom Erholungsurlaub, der anderen arbeitsrechtlichen Zwecken dient. In der Praxis wird Zeitausgleich zur Einhaltung gesetzlicher Höchstarbeitszeiten und Ausgleichszeiträume eingesetzt.