Zertifizierung
In Kürze
Zertifizierung bezeichnet ein formales Prüf- und Bestätigungsverfahren. Sie dient der nachvollziehbaren Feststellung definierter Anforderungen.
Definition
Zertifizierung ist ein Begriff. Er bezeichnet ein formalisiertes Verfahren zur unabhängigen Bestätigung der Einhaltung festgelegter Anforderungen oder Standards. Zertifizierung erfordert eine systematische Prüfung anhand vorab bestimmter Kriterien durch eine hierfür zuständige Stelle. Voraussetzung ist die objektive Festlegung prüfbarer Merkmale sowie ein geregeltes Bewertungs- und Entscheidungsverfahren. Die Zertifizierung kann Produkte, Dienstleistungen, Prozesse oder Organisationen erfassen, sofern der Prüfgegenstand eindeutig bestimmt ist. Die rechtliche Einordnung kann sich aus spezialgesetzlichen Regelungen ergeben, etwa aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Nach Art. 42 DSGVO dient Zertifizierung der Förderung transparenter Nachweise datenschutzrechtlicher Anforderungen. Eine Zertifizierung kann gemäß Art. 32 Abs. 3 DSGVO als Faktor zur Bewertung technischer Maßnahmen berücksichtigt werden. Zertifizierung begründet keinen eigenständigen Rechtsanspruch auf Anerkennung, Nutzung oder Fortbestand des Zertifikats. Sie ist von bloßen Eigenerklärungen abzugrenzen, da diese keine unabhängige Prüfentscheidung enthalten. Zertifizierung ist in der Praxis relevant für die strukturierte Bewertung von Konformität, Qualität und rechtlicher Organisationssicherheit.