Anhang
In Kürze
Der Anhang ist ein verpflichtender Bestandteil des handelsrechtlichen Jahresabschlusses. Er erläutert Zahlen und Positionen aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung.
Definition
Der Anhang ist ein handelsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet den erläuternden Bestandteil des Jahresabschlusses von Kapitalgesellschaften und bestimmten Personengesellschaften. Der Anhang ergänzt die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung durch zusätzliche Angaben zum besseren Verständnis. Er liegt vor, wenn gesetzlich vorgeschriebene Erläuterungen und Detailinformationen systematisch dargestellt sind. Zu den Inhalten gehören insbesondere Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie strukturierende Zusatzangaben zu einzelnen Posten. Die rechtliche Ausgestaltung ergibt sich aus dem Handelsgesetzbuch, abgekürzt HGB, insbesondere §§ 284 bis 288 HGB. Der Anhang dient der Transparenz und Vergleichbarkeit der Rechnungslegung gegenüber externen Adressaten. Er begründet keinen eigenständigen Abschluss, sondern ist unselbständiger Bestandteil des Jahresabschlusses. Er ist von Lagebericht oder Kapitalflussrechnung abzugrenzen, da diese andere Informationszwecke erfüllen. In der betrieblichen Praxis wird der Anhang zur Analyse der wirtschaftlichen Lage und Entwicklung herangezogen.