Informationsbeschaffung
In Kürze
Informationsbeschaffung bezeichnet die gezielte Gewinnung entscheidungsrelevanter Informationen. Sie dient der systematischen Vorbereitung betrieblicher Planungs- und Entscheidungsprozesse.
Definition
Informationsbeschaffung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet die planmäßige Ermittlung, Auswahl und Gewinnung von Informationen für betriebliche Entscheidungszwecke. Die Informationsbeschaffung umfasst interne und externe Informationsquellen sowie primäre und sekundäre Datenbestände. Sie liegt vor, wenn Art, Umfang, Zeitpunkt und Zweck der Informationsgewinnung sachlich festgelegt sind. Voraussetzung ist ein bestimmter Informationsbedarf, der aus betrieblichen Aufgaben oder Entscheidungsanforderungen resultiert. Die Informationsbeschaffung erfolgt unabhängig von der späteren Bewertung oder Nutzung der gewonnenen Informationen. Sie unterliegt organisatorischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen innerhalb eines Unternehmens. Informationsbeschaffung begründet keine Verpflichtung zur Beschaffung sämtlicher verfügbarer Informationen. Abzugrenzen ist Informationsbeschaffung von der Informationsverarbeitung als nachgelagerter Phase des Informationsprozesses. In der Praxis ist Informationsbeschaffung Grundlage für Personalplanung, Organisation, Kontrolle und unternehmerische Steuerungsentscheidungen.