Anhörung des Betriebsrats
In Kürze
Die Anhörung des Betriebsrats ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Beteiligungsverfahren vor bestimmten Arbeitgebermaßnahmen. Sie ermöglicht dem Betriebsrat eine Stellungnahme ohne Entscheidungsbefugnis.
Definition
Die Anhörung des Betriebsrats ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Sie bezeichnet das formalisierte Verfahren, in dem der Arbeitgeber den Betriebsrat über eine beabsichtigte personelle Maßnahme informiert. Die Anhörung des Betriebsrats liegt vor, wenn der mitteilungspflichtige Sachverhalt vollständig und zutreffend offengelegt ist. Der Arbeitgeber muss dem Betriebsrat die aus seiner Sicht tragenden Umstände der Maßnahme mitteilen. Die Rechtsgrundlage ergibt sich aus dem Betriebsverfassungsgesetz, abgekürzt BetrVG, insbesondere § 102 BetrVG. Die Anhörung des Betriebsrats begründet kein Zustimmungsrecht und bindet den Arbeitgeber nicht in seiner Entscheidung. Sie ist von der Mitbestimmung abzugrenzen, da keine Sperrwirkung ohne Stellungnahme eintritt. In der Praxis ist die Anhörung des Betriebsrats Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Kündigung.