Integrität
In Kürze
Integrität bezeichnet die Unversehrtheit und Korrektheit personenbezogener Daten bei ihrer Verarbeitung. Sie sichert, dass Informationen nicht unbefugt oder unbeabsichtigt verändert werden.
Definition
Integrität ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er beschreibt das Schutzziel der Unverfälschtheit und Vollständigkeit personenbezogener Daten bei der Verarbeitung im Beschäftigungskontext. Integrität verlangt, dass Daten sachlich richtig, konsistent und technisch unverändert bleiben. Voraussetzung ist die Verarbeitung personenbezogener Daten innerhalb informationstechnischer Systeme des Arbeitgebers. Die Sicherstellung erfolgt durch organisatorische und technische Maßnahmen gegen unbefugte oder fehlerhafte Veränderungen. Dazu zählen Zugriffsbeschränkungen, Kontrollmechanismen und Schutz vor Systemfehlfunktionen. Rechtsgrundlage ist die Datenschutz-Grundverordnung, Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), insbesondere Artikel 32 DSGVO. Integrität begründet keine Aussage über die Zulässigkeit der Datenverarbeitung selbst. Integrität ist von Vertraulichkeit abzugrenzen, da sie nicht den Schutz vor Kenntnisnahme betrifft. Integrität ist in der Praxis relevant für IT-Sicherheit, Personalverwaltung und datenschutzkonforme Arbeitsprozesse.