Internet
In Kürze
Internet bezeichnet ein weltweites digitales Kommunikationsnetz zur Übertragung von Daten. Im Arbeitsverhältnis betrifft Internet die Nutzung betrieblicher oder zugelassener privater Onlinezugänge.
Definition
Internet ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet ein globales Netzwerk verbundener Informations- und Kommunikationssysteme zur digitalen Datenübertragung. Internet liegt vor, wenn elektronische Endgeräte über standardisierte Protokolle weltweit miteinander verbunden sind. Voraussetzung ist der technische Zugang zu öffentlichen oder betrieblichen Netzinfrastrukturen mit Datenübertragungsfunktion. Im Arbeitsverhältnis betrifft Internet insbesondere die Nutzung arbeitgeberseitig bereitgestellter Kommunikationsmittel durch Beschäftigte. Die Nutzung kann dienstlich oder zugelassen privat innerhalb betrieblicher Vorgaben ausgestaltet sein. Maßgeblich ist die Einbindung der Nutzung in arbeitsvertragliche Pflichten und betriebliche Organisationsregeln. Rechtsgrundlagen ergeben sich aus dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Internet begründet keinen Anspruch auf private Nutzung während der Arbeitszeit. Es ist von internen IT-Systemen ohne externe Netzverbindung abzugrenzen. Internet besitzt praktische Bedeutung für Arbeitsorganisation, Kontrolle der Arbeitsleistung und Wahrung datenschutzrechtlicher Anforderungen.