Intranet
In Kürze
Ein Intranet ist ein organisationsinternes Netzwerk für geschützte Information und Kommunikation. Es steht nur einem abgegrenzten Nutzerkreis innerhalb derselben Organisation zur Verfügung.
Definition
Intranet ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Es bezeichnet ein organisationsintern betriebenes, digitales Netzwerk zur strukturierten Bereitstellung betrieblicher Informationen. Das Intranet dient der innerbetrieblichen Kommunikation sowie dem kontrollierten Zugriff auf arbeitsbezogene Inhalte. Es liegt vor, wenn ein geschlossenes System technisch eingerichtet und zugangsbeschränkt für Beschäftigte festgelegt ist. Der Zugriff erfolgt regelmäßig über individuelle Authentifizierungsmerkmale und klar definierte Nutzungsrechte. Das Intranet kann Funktionen zur Dokumentenverwaltung, Zusammenarbeit und internen Mitteilungserstellung technisch integrieren. Rechtsgrundlage für die Nutzung durch betriebliche Interessenvertretungen ist § 40 Absatz 2 Betriebsverfassungsgesetz BetrVG. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Einführung eines Intranets besteht nicht. Das Intranet ist vom öffentlich zugänglichen Internet als externem Kommunikationsraum klar abzugrenzen. In der betrieblichen Praxis stellt das Intranet ein zentrales Medium für laufende interne Informationsprozesse dar.