Investitionsplanung
In Kürze
Investitionsplanung bezeichnet die vorausschauende Festlegung künftiger betrieblicher Investitionen. Der Begriff beschreibt einen strukturierten Planungsprozess mit langfristiger Wirkung.
Definition
Investitionsplanung ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Sie bezeichnet den systematischen Prozess zur Festlegung von Art, Umfang und zeitlicher Umsetzung betrieblicher Investitionen. Die Investitionsplanung umfasst die strukturierte Erfassung, Bewertung und Priorisierung geplanter Investitionsvorhaben im Unternehmen. Voraussetzung ist, dass Investitionsziele, finanzielle Rahmenbedingungen und betriebliche Erfordernisse sachlich festgelegt sind. Der Planungsprozess erfasst sowohl Ersatz-, Erweiterungs- als auch Rationalisierungs- oder Desinvestitionsmaßnahmen mit längerfristiger Wirkung. Die Investitionsplanung steht regelmäßig im funktionalen Zusammenhang mit Finanz-, Produktions- und Personalplanung. Rechtsgrundlage für die arbeitsrechtliche Relevanz ist § 106 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), soweit wirtschaftliche Angelegenheiten betroffen sind. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung bestimmter Investitionen wird durch die Investitionsplanung nicht begründet. Abzugrenzen ist die Investitionsplanung von der einzelnen Investitionsentscheidung als nachgelagertem Umsetzungsakt. In der betrieblichen Praxis dient die Investitionsplanung als Informationsgrundlage für wirtschaftliche Bewertungen und mitbestimmungsrelevante Folgenabschätzungen.