Investmentfonds
In Kürze
Investmentfonds bündeln Kapital mehrerer Anleger zur gemeinschaftlichen Anlage nach festen Vorgaben. Die Verwaltung erfolgt getrennt vom Vermögen der Fondsgesellschaft.
Definition
Investmentfonds ist ein kapitalmarktrechtlicher Begriff zur Bezeichnung eines rechtlich verselbstständigten Sondervermögens. Er beschreibt ein Vermögen, das aus Anlegergeldern gebildet und nach dem Grundsatz der Risikomischung angelegt wird. Das Sondervermögen wird von einer Kapitalverwaltungsgesellschaft im eigenen Namen verwaltet. Voraussetzung ist die rechtliche Trennung vom Eigenvermögen der verwaltenden Gesellschaft. Investmentfonds liegen vor, wenn Anleger Anteile erwerben und am Wert des Sondervermögens beteiligt sind. Die Anlage erfolgt nach festgelegten Anlagebedingungen in Wertpapiere, Beteiligungen oder sonstige Vermögensgegenstände. Die rechtliche Ausgestaltung richtet sich nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Investmentfonds können als Publikumsfonds oder als Spezialfonds für institutionelle Anleger ausgestaltet sein. Eine persönliche Mitbestimmung der Anleger an Anlageentscheidungen ist nicht vorgesehen. Abzugrenzen ist der Investmentfonds von unmittelbaren Kapitalbeteiligungen mit Gesellschafterstellung. In der Praxis ermöglichen Investmentfonds eine kollektive Kapitalanlage mit professioneller Verwaltung und standardisierten Risikostrukturen.