Job Sharing
In Kürze
Job Sharing ist die organisierte Aufteilung eines Arbeitsplatzes auf mehrere Arbeitnehmer. Die Arbeitsleistung wird koordiniert erbracht und bleibt funktional einer Stelle zugeordnet.
Definition
Job Sharing ist ein arbeitszeitrechtliches Modell. Es beschreibt die Aufteilung eines einheitlichen Arbeitsplatzes auf zwei oder mehr Arbeitnehmer mit jeweils eigenständigen Arbeitsverträgen. Job Sharing liegt vor, wenn Arbeitszeit, Aufgaben oder Verantwortung arbeitsteilig auf eine gemeinsame Stelle bezogen festgelegt sind. Die Beteiligten erbringen zusammen die geschuldete Arbeitsleistung, ohne dass das Beschäftigungsvolumen der Stelle entfällt. Job Sharing setzt voraus, dass Umfang und Lage der individuellen Arbeitszeit vertraglich bestimmt sind. Die rechtliche Grundlage bildet § 13 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Job Sharing begründet keinen gegenseitigen arbeitsvertraglichen Anspruch der beteiligten Arbeitnehmer untereinander. Job Sharing ist von klassischer Teilzeitarbeit abzugrenzen, bei der Arbeitsplätze nicht funktional gemeinsam organisiert sind. In der Praxis beeinflusst Job Sharing die Arbeitszeitplanung, Vertretungsorganisation und Kontinuität der Aufgabenerfüllung im Betrieb.