Anlagevermögen
In Kürze
Das Anlagevermögen umfasst Vermögenswerte, die dauerhaft dem betrieblichen Zweck dienen. Es bildet einen zentralen Bestandteil der Aktivseite der Bilanz.
Definition
Anlagevermögen ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur systematischen Zuordnung dauerhaft genutzter Vermögenswerte im Unternehmen. Er bezeichnet alle Wirtschaftsgüter, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb langfristig zu dienen. Anlagevermögen liegt vor, wenn Vermögensgegenstände nicht zum kurzfristigen Verbrauch oder zur Veräußerung vorgesehen sind. Maßgeblich ist die objektive Zweckbestimmung des Wirtschaftsguts unabhängig von seiner konkreten bilanziellen Behandlung. Zum Anlagevermögen zählen Sachanlagen, immaterielle Vermögensgegenstände und Finanzanlagen nach handelsrechtlicher Gliederung. Rechtsgrundlage ist § 247 Absatz 2 Handelsgesetzbuch HGB. Das Anlagevermögen begründet keinen eigenständigen Anspruch auf Nutzung, Verwertung oder Abschreibung einzelner Vermögensgegenstände. Abzugrenzen ist das Anlagevermögen vom Umlaufvermögen, das der kurzfristigen Umsetzung im betrieblichen Leistungsprozess dient. In der Praxis dient das Anlagevermögen der strukturierten Abbildung langfristiger Kapitalbindung im Rahmen der Rechnungslegung.