Anleihe
In Kürze
Eine Anleihe ist ein festverzinsliches Wertpapier zur langfristigen Kapitalüberlassung. Sie begründet ein schuldrechtliches Gläubigerverhältnis ohne Mitgliedschaftsrechte.
Definition
Anleihe ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur rechtlichen Einordnung eines kapitalmarktbasierten Finanzierungsinstruments. Sie bezeichnet eine festverzinsliche Schuldverschreibung, durch die Kapital zeitlich befristet zur Verfügung gestellt wird. Eine Anleihe liegt vor, wenn ein Emittent zur Rückzahlung eines bestimmten Nennbetrags sowie laufender Zinsen verpflichtet ist. Das Rechtsverhältnis ist schuldrechtlich ausgestaltet und begründet keine Beteiligung an Leitung oder Vermögen. Die Forderungsrechte ergeben sich ausschließlich aus den Emissionsbedingungen und der vertraglichen Ausgestaltung. Rechtsgrundlage ist das Gesetz über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen, kurz Schuldverschreibungsgesetz SchVG. Die Anleihe vermittelt keine Gesellschafterstellung und kein unternehmerisches Mitbestimmungsrecht. Abzugrenzen ist die Anleihe von der Aktie, die eine mitgliedschaftliche Beteiligung am Unternehmen verkörpert. In der Praxis dient die Anleihe der standardisierten Fremdfinanzierung von Unternehmen, Kreditinstituten oder öffentlichen Emittenten.