Anleihen
In Kürze
Anleihen sind fest oder variabel verzinsliche Wertpapiere mit Rückzahlungsanspruch. Sie begründen ein schuldrechtliches Gläubigerverhältnis ohne Mitwirkungsrechte.
Definition
Anleihen ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur rechtlichen Einordnung kapitalmarktorientierter Fremdfinanzierungsinstrumente. Er bezeichnet Schuldverschreibungen, durch die Kapital gegen Zinszahlung und Rückzahlungspflicht zeitlich befristet überlassen wird. Anleihen liegen vor, wenn ein Emittent einen festen oder bestimmbaren Nennbetrag schuldet und laufende Zinsleistungen festgelegt sind. Das Rechtsverhältnis ist schuldrechtlich ausgestaltet und vermittelt keine Beteiligung am Unternehmensvermögen oder an Entscheidungsbefugnissen. Forderungsumfang, Verzinsung, Laufzeit und Tilgung ergeben sich ausschließlich aus den jeweiligen Emissionsbedingungen. Rechtsgrundlage ist das Gesetz über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen, abgekürzt Schuldverschreibungsgesetz SchVG. Anleihen begründen keinen Anspruch auf gesellschaftsrechtliche Mitwirkung oder auf Einflussnahme auf die Geschäftsführung. Abzugrenzen sind Anleihen von Aktien, die mitgliedschaftliche Rechte und eine Beteiligung am Eigenkapital verkörpern. In der Praxis dienen Anleihen der standardisierten Kapitalbeschaffung von Unternehmen, Kreditinstituten und öffentlichen Emittenten.